Allgemeine Geschäftsbedingungen / Conditions of sales
Fertigungen und Lieferungen werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen durchgeführt. Der Besteller erkennt mit Erteilung eines Auftrages folgende Fertigungs-, Verkaufs- und Lieferungsbedingungen an. Alle mündlichen Vereinbarungen und Erklärungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich von uns bestätigt worden sind.
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Form-, Stabilitäts-, und Leistungsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Maße, die uns von Kunden aufgegeben, gelten für uns als verbindlich. Eine Nachprüfung unsererseits muss nicht erfolgen. Konstruktions-änderungen sind vorbehalten und zulässig, sofern hierdurch keine Nutzungsminderung eintritt.
Es gelten die Preise gemäß Auftragsbestätigung / Rechnung. Kann der Auftrag aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat (z.B. fehlende Maße etc.) nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auftragserteilung bearbeitet werden, kann der Preis den sich veränderten Kostenfaktoren angepasst werden. Wenn nicht anders vereinbart, beziehen sich die Preise auf Materialien, Beschläge und Zubehörteile, die üblicherweise bei uns verwendet werden. Diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten. Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Titisee-Neustadt und schließen Versicherung, Verpackung, Fracht, Transport und Aufstellung bzw. Montage nicht ein. Alle zum Versand kommenden Artikel werden falls gewünscht, grundsätzlich auf Kosten des Empfängers gegen Verlust und Beschädigung transportversichert. Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers. Wir entscheiden über Art und Weise des Versands, außer bei Sonderanweisungen des Kunden. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.
Lieferzeiten beginnen mit dem Tag der unserer Bestellungs-annahme bzw. mit dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Auftragserteilung durch den Kunden, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, wie z.B. Betriebsstörungen, Produktionsausschluss und dergl. im eigenen Betrieb oder bei Unterlieferanten, verlängern die Lieferzeit angemessen; auch dann wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten. Bei vorgenanntem Lieferungsverzug sind Schadens-ersatzansprüche als auch das Rücktrittsrecht des Bestellers ausgeschlossen.
Mit Auftragserteilung / Rechnung sind 50% des jeweiligen Kaufpreises im Wege der Vorrauszahlung (= Anzahlung) zu leisten, der Rest des Kaufpreises wird mit dem Erhalt der Lieferung fällig. Letzte so genannte Restkaufsumme ist innerhalb von 14 Tagen zahlbar, soweit die Ware nicht per Nachnahme versand wird. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsschluss wesentlich, so werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch im Falle einer Stundung, zur sofortigen Barzahlung fällig. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Ist „persönliche Abholung“ vereinbart und der Abholtermin ist um 14 Tage überschritten, sind wir berechtigt, dem Kunden die Ware per Nachnahme zuzusenden. Die Durchführung des Auftrages wird solange zurückgestellt, bis der Anzahlungsbetrag eingegangen ist. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 14 tagen geleistet, sind wir berechtigt, von Auftrag bzw. Vertrag zurückzutreten. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Änderungen der Zahlungsmethode behalten wir uns vor. Wir akzeptieren keine Kreditkarten Zahlung, Scheck, Order Scheck, Ausländische Währungen und Schecks und keine Wechsel.
Der Käufer hat die gelieferte Ware sofort zu überprüfen. Eine Mängelrüge ist nur innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt der Auslieferung unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich uns gegenüber möglich. Die Ware ist unverzüglich unentgeltlich zur Überprüfung der Mängel zuzusenden. Stellt sich die Rüge als berechtigt heraus, so muss uns zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung die erforderliche Zeit und Möglichkeit gewährt werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Mängel der Lieferungen haften wir durch unentgeltliche Auswechslung oder Nachbesserung solcher Teile, die bei vorschriftsmäßiger Benutzung infolge von Material- oder Verarbeitungsfehler innerhalb 12 Monaten unbrauchbar werden. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung entfällt, wenn durch unsachgemäße Selbst- oder Fremdhilfe der Mangel entstanden oder vergrößert worden sind. Für nachgebesserte Ware oder Ersatzlieferung auch bei Hinzuzahlung durch den Kunden gelten der ursprüngliche Kaufvertrag und die damit verbundene Gewährleistungszeit. Für Form und Stand der gelieferten Gegenstände erhalten Sie eine Garantie von 12 Monaten. Für Schäden infolge natürlicher Abnutzung sowie für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Weitere Gewährleistungs- und Schadensersatz-ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Grundsätzlich wird die Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Kunde selbst die Ware in das Ausland bringen will. Die Mehrwertsteuer wird nur dann zurückgezahlt, wenn bei der Zollabwicklung an der Grenze ein Spediteur eingeschaltet wird und dieser uns die abgestempelte „Ausfuhrerklärung“ (AE) und / bzw. oder eine „Speditionsbescheinigung“ für „Umsatzsteuerzwecke“ zusenden. Eine mehrwertsteuerfreie Berechnung erfolgt nur dann, wenn es sich bei der Lieferung von vornherein um ein Exportgeschäft handelt. Nach einschlägigen Bestimmungen ist ein Export von Artikeln für Wassersportfahrzeugen dann erfüllt wenn: der Empfänger eine Firma oder Person mit festem Sitz im Ausland ist und der Versand durch die Post, Bahn oder Spediteur erfolgt. Ein Transport über die Grenze durch den Kunden selbst gilt nicht als Export (es sei denn, der Kunde schaltet an der Grenze zur Abwicklung der Zollformalitäten einen Spediteur ein und wir erhalten von diesem eine „Spediteurbescheinigung“ siehe oben). Sollte trotz Einschaltung eines Spediteurs oder Versand durch einen Spediteur ein T2- oder ähnliches, für den Exportnachweis notwendiges Papier nicht bei der kontrollierenden Zollstelle wieder eingehen und die vom Spediteur geleistete Zollsicherheit in Anspruch genommen und von uns zurückverlangt wird, sind wir berechtigt, die Mehrwertsteuer und / bzw. die in Anspruch-genommene Sicherheit auch noch nach 3 Jahren vom Kunden zurückzuverlangen.
Wir sind berechtigt, die Adressen (keine weiteren Daten) der Besteller zum Zwecke des Versandes von Informationen aus unserer Segelmacherei zu speichern.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Empfänger ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Weitergehende Verfügungen (Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung) sind nicht gestattet. Pfändungen oder Vorbehaltswaren sind uns sofort unter Beifügung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls bekannt zu geben. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, so gelten die daraus sich ergebenden Kaufpreisforderungen mit ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Der Kunde ist solange befugt, die Forderungen einzuziehen, bis ihm dies aufgrund seines Zahlungsverzuges oder Vermögensverfalls durch uns untersagt wird. In diesem Fall hat unser Kunde auf Verlangen für jede einzelne Forderung eine Abtretungserklärung und eine Bestätigung seines Eigentumsvorbehaltes Dritten gegenüber nachzureichen.
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtgesetze ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Titisee-Neustadt.
The customer ordering goods agrees by his order with our Conditions of Sale as listed above. Otherwise the costumer is obliged to send back the goods immediately. The customer especially accepts that all disputes shall be governed by German law and fall within exclusive jurisdiction of the Court of Titisee-Neustadt (Germany). If requested we will explain our Conditions of Sale in English language.
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf CISG wird ausgeschlossen.
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